Jugendbetreuer (JuB)

Der Jugendbetreuer ist für die Jugendarbeit des Ortsverbandes zuständig. Er ist verpflichtet, die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und unter besonderer Rücksichtname der Unfall- 
verhütungsvorschrift entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Er wird hierbei durch Helfer des Ortsverbandes unterstützt. Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sind das Interesse und die Fähigkeiten des einzelnen Junghelfers zu fördern - dabei muss der Jugendbetreuer immer als "gutes" Vorbild agieren. Der Jugendbetreuer ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur "THW-Jugend e.V.". Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen.